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    Beglaubigung

    Die Gemeinde Nottwil kann Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien vornehmen. Bitte kontaktieren Sie uns vorgängig, um einen Termin zu vereinbaren.

    Beglaubigung von Unterschriften
    Die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss persönlich auf der Gemeindeverwaltung erscheinen und hat einen amtlichen Ausweis (Pass/ID) mitzubringen. Die Unterschrift hat vor den Augen des Beglaubigungsbeamten zu erfolgen.

    Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt CHF 30.00. Werden auf einem Dokument mehrere Unterschriften beglaubigt, beträgt die Gebühr für jede weitere Unterschrift CHF 10.00.


    Beglaubigung von Kopien
    Die Beglaubigung einer Kopie bestätigt, dass die Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt. Bitte bringen Sie für die Beglaubigung das Originaldokument mit. Die Gemeinde erstellt die zu beglaubigende Fotokopie.

    Die Gebühr für die beglaubigte Fotokopie beträgt für die erste Seite CHF 10.00, für jede weitere Seite des gleichen Dokuments CHF 2.00.


    Legalisationen und Apostillen
    Für diese internationale Überbeglaubigungen sowie für Übersetzungsbeglaubigungen ist der Beglaubigungsdienst Kanton Luzern zuständig.

    Datenschutzhinweis

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