Die Gemeinte bietet per 1. Januar 2023 Betreuungsgutscheine an. Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG, SRL 887) am 1. Januar 2026 wurde das Verfahren für die Beantragung von Betreuungsgutscheinen neu für den ganzen Kanton geregelt. Der Betreuungsgutschein ist eine geldwerte Leistung der Gemeinde Nottwil, welche die Nutzung von Angeboten familienergänzender Kinderbetreuung im Vorschul- und Schulbereich vergünstigt und welche somit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt.
Vorgehen zur Beantragung von Betreuungsgutscheinen
Betreuungsgutscheine für Kinder im Vorschulbereich (kantonale Vorgaben):
Besuch Kindertagesstätte oder Tagesfamilie über Tagesplatzvermittlung Seevogtey
Die Erziehungsberechtigten können den Antrag auf Betreuungsgutscheine via
my.lu.ch einreichen.
Betreuungsgutscheine für Kinder im Kindergarten und in der Primarschule
(Besuch Tagesfamilie über Tagesplatzvermittlung Seevogtey):
Die Erziehungsberechtigten reichen das Antragsformular für Betreuungsgutscheine inkl. Beilagen bei der Gemeinde Nottwil, Abteilung Zentrale Dienste und Soziales ein.
Online-Rechner Betreuungsgutscheine
Der Online-Rechner des Kantons ist für Erziehungsberechtigte, welche den ungefähren Anspruch auf Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung im Kanton Luzern prüfen möchten.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in einem separaten Dokument
(F&A Erziehungsberechtigte), welche auf der Homepage der DISG abrufbar sind.
Alle Informationen zu den Betreuungsgutscheinen und weitere gesetzliche Grundlagen finden Sie in den nachfolgenden Dokumenten.