15.12.2020
Neben dem Bundesrat hat auch der Regierungsrat des Kantons Luzern am Freitag, 11.12.2020, zusätzliche Schutzmassnahmen erlassen (Link zur Medienmitteilung des Kantons Luzern). Einige dieser Massnahmen betreffen die Volksschule. So darf z.B. der Sportunterricht in der Sekundarschule nicht mehr durchgeführt werden, auch sind alle Lager, Exkursionen etc. sicher bis zu den Osterferien verboten.
Die Eltern wurden mit dem Schreiben vom 14.12.2020 per Mail detaillierter informiert.
27.10.2020
Die Schule Nottwil wurde informiert, dass die Schwimmhalle SPZ ab Mittwoch, 28.10.2020, wieder geschlossen wird. Daher können die Schwimmlektionen der einzelnen Klassen nicht mehr durchgeführt werden. Die Schülerinnen und Schüler haben normal Unterricht nach Stundenplan.
Wie lange der Schwimmunterricht ausfallen wird, ist aktuell noch nicht definiert.
24.10.2020
Das Rahmenschutzkonzept der Luzerner Volksschulen wurde am Donnerstag, 22.10.2020, angepasst. Die wichtigsten Punkte sind unten stehend erläutert:
Das Bildungs- und Kulturdepartement hat für alle Volksschulen im Kanton Luzern eine Maskentragpflicht angeordnet. Die Pflicht gilt ab Montag, 26.10.2020, für folgende Personengruppen:
Die Masken muss in allen Schulgebäuden (alle Schulhäuser, Sporthallen, Tagestrukturen "Villa Calimera") getragen werden. Die Schulleitung hat die Pflicht auf den Bereich der Passerelle (gedeckter Pausenraum zwischen dem SEK-Schulhause, den Pavillon und dem alten Schulhaus) ausgeweitet, da dort vor und nach der Schule und während den Pausen der Abstand nicht eingehalten werden kann.
Elternabende können mit den entsprechenden Schutzmassnahmen (generelle Maskenpflicht, Abstand etc.) durchgeführt werden. Die Form der anstehenden Elternabende wird aber der aktuellen Situation angepasst. Vor dem jeweiligen Elternabend werden genauere Informationen zur Organisation den Eltern zugestellt.
Elterngespräche finden mit Masken statt. Sind alle anwesenden Personen einverstanden, können die Masken bei entsprechenden Schutzmassnahmen (nur im Sitzen, genügend Abstand, Plexiglasschutzwand) während dem Gespräch abgelegt werden.
Das Vogehen bei einem positiv getesteten Fall (Contact Traicing) hat sich für die Schulen per 30.10.2000 wieder geändert:
Positiv getestete Lernende oder Lehrpersonen wenden sich an die Schulleitung. Zusammen wir die Liste der engen Kontaktpersonen in der Schule erstellt. Anschliessend kontaktiert die Schulleitung die Dienststelle Gesundheit und Sport, welche für die Anordnungen einer Quarantäne und/oder Isolation zuständig ist.
Als enger Kontakt in der Schule gelten: Kontakte von unter 1,5 Metern und während mehr als 15 Minuten (einmalig oder kumulativ) ohne geeigneten Schutz (z. B. Trennwand oder beide Personen tragen eine Hygienemaske) mit Schulpersonal und Sekundarschülerinnen und -schülern.
Für die Primarschülerinnen und -schüler kommen andere Massstäbe (siehe Rahmenschutzkonzept) zur Anwendung.
Weiterhin gilt:
Bitte haben Sie Verständnis, dass auch die Lehrpersonen keine weiterführenden Auskünfte zu Schülerinnen und Schülern oder zu Lehrpersonen abgeben dürfen.
08.10.2020
Im Herbst/Winter sind vor allem Kinder häufig erkältet. In Zeiten der Corona-Pandemie stellt sich dann jeweils rasch die Frage, ob der Unterrichtsbesuch trotzdem möglich ist. Das Merkblatt "Vorgehen bei Krankheits- und Erkältungssymptomen" wurde überarbeitet und in der ganzen Deutschschweiz vereinheitlicht.
Neu wird unterschieden zwischen Kindern in Kindergarten und Primarschule sowie Jugendlichen in der Sekundarschule:
Kindergarten/Primarschule: Krankheits- und Erkältungssymptome bei Kindern in Kindergarten und Primarschule
Sekundarschule: Krankheits- und Erkältungssymptome bei Jugendlichen der Sekundarschule
(Die beiden Merkblätter wurden in verschiedene Sprachen übersetzt. Die Auswahl der zur Verfügung stehenden Sprachen kann über folgenden Link angeschaut werden.)
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