Die Schulordung unterschiedet zwei verschiedene Arten von voraussehbaren Absenzen:
1. Jokerhalbtage
"Jeder Lernender und jedem Lernenden stehen pro Schuljahr maximal vier Halbtage zur Verfügung, welche sie oder er zu einem frei wählbaren Zeitpunkt unbegründet einziehen kann. Diese Halbtage können einzeln oder blockweise bezogen werden. Die Inhalte der verpassten Lektionen müssen durch die Lernenden immer nachgeholt werden. Die Lehrpersonen müssen mindestens eine Woche vorher durch die Erziehungsberechtigten schriftlich informiert werden."
Am ersten Schultag nach den Sommerferien dürfen keine Halbtage eingezogen werden.
Wird die Frist von einer Woche nicht eingehalten, so entscheidet die Schulleitung über das Gesuch.
2. Urlaub
Urlaubsgesuche, die nicht mit den Jokerhalbtagen abgedeckt werden können, müssen mindestens drei Wochen im Voraus bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.
Schule Nottwil
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